LIBOR-Umstellung

Mitteilung der HOCHDORF Holding AG

LIBOR-Umstellung: Auslegung der Folgezinssatz-Klausel (Bestimmung des 5-Jahres-Mid-Swap-Satzes) in Bezug auf die 2.50% Perpetual Callable Subordinated Bonds der HOCHDORF Holding AG

Hochdorf, 09. Dezember 2021 – Unter Berücksichtigung der Beendigung der CHF-LIBOR-Festsetzung per Ende 2021 und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken sowie in Rücksprache mit der Hauptzahlstelle gibt die HOCHDORF Holding AG («der Emittent») bekannt, dass sie ab dem 1. Januar 2022, dem «Tag des Inkrafttretens», zur Berechnung des Folgezinssatzes (Subsequenz Fixed Interest Rate) die Bedingungen ihrer ausstehenden nachrangigen Schuldtitel mit der ISIN CH0391647986 dahingehend auslegen und anwenden wird, dass sie den LIBOR-Mid-Swap-Marktsatz durch den verzinsten SARON-Mid-Swap-Marktsatz ersetzt, sofern der Emittent entscheidet, den jeweiligen nachrangigen Titel am ersten Kündigungstermin (First Call Date) nicht zu kündigen.

Um Anleger für die strukturelle Differenz zwischen dem verzinsten SARON-Marktsatz und dem LIBOR-Mid-Swap-Marktsatz zu entschädigen, wird der Emittent – wie von der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken empfohlen und unter der Voraussetzung, dass es keine weiteren Entwicklungen zu diesem Thema geben wird – eine Spread-Anpassung in Übereinstimmung mit dem ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protocol vornehmen. Für die oben aufgeführten nachrangigen Titel beträgt diese Spread-Anpassung 0.0741% über dem Folgezinssatz. Ab dem Tag des Inkrafttretens wird dieser Spread-Anpassungssatz in die Berechnung des Folgezinssatzes gemäss den geltenden Geschäftsbedingungen einbezogen. Die Anfangsmarge bleibt gemäss den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Titels unverändert.

Die Berechnung des Folgezinssatzes ist nur dann relevant, wenn der Emittent beschliesst, den jeweiligen nachrangigen Schuldtitel zum ersten oder einem späteren Kündigungstermin nicht zu kündigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung, die voraussichtlich im Januar oder kurz darauf auf der Seite Offizielle Mitteilungen der SIX Swiss Exchange veröffentlicht wird.

Sicherheitsnummer: 39.164.798, erster Kündigungstermin am 21. Juni 2023

ISIN: CH0391647986.

Kontakt:
Dr. Christoph Hug, VP Brand & Communication HOCHDORF-Gruppe, Tel: +41 (0)41 914 65 62 / +41 (0)79 859 19 23, christoph.hug@hochdorf.com.

 

Diese Medienmitteilung wurde ursprünglich in Englisch veröffentlicht. Bei der Übersetzung entstandene Abweichungen oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung. Bei Fragen zur Richtigkeit der in der Übersetzung enthaltenen Informationen verweisen wir auf die englische Version dieser Medienmitteilung.

 

Über die HOCHDORF-Gruppe
Die an der Zürcher Börse kotierte HOCHDORF-Gruppe erzielte 2020 einen konsolidierten Netto-Verkaufserlös von CHF 306.2 Mio. Sie ist eines der führenden Nahrungsmittel-Unternehmen der Schweiz und verfügte per 31.12.2020 über 391 Mitarbeitende. HOCHDORF zeichnet sich durch eine hohe Verarbeitungskompetenz für qualitativ hochwertige Rohstoffe, eine zeitgemässe Produktionstechnologie und das marktnahe Nutrition-Know-how der Mitarbeitenden aus. Dadurch differenziert sich das Unternehmen als Entwickler, Hersteller und Vermarkter von Spezial-Nahrungsmitteln für Menschen jeglichen Alters mit spezifischen Ernährungsbedürfnissen im globalen Markt. Das Portfolio bietet Lösungen von hochwertigen Halbfabrikaten für die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie bis hin zu Konsumentenprodukten im sensiblen Bereich für Babynahrung.

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